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Einbruchmeldeanlagen

SICHER SEIN. EFFEKTIVE MASSNAHMEN MIT SYSTEM.

Eine Einbruchmeldeanlage sollte maßgeschneidert sein, um Sie in Ihrem Alltag nicht zu behindern.

 

Genauso individuell ist unsere Beratung für Sie!

 

"Sicherheit ist Vertrauenssache"

Auszug des BHE Positionspapier - geht das nicht einfacher?

Empfehlung der Polizei: Die Mindestanforderungen der Polizei an Einbruchmeldeanlagen sind im „Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ eindeutig festgelegt. Die Grundsätze zum Einsatz von Anlagenteilen/Geräten sind in diesem Pflichtenkatalog (Pfk) unter Nr. 4.3 wie folgt geregelt: „Es müssen grundsätzlich Anlagenteile/Geräte für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen eingesetzt werden, die sowohl einzeln als auch auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von hierfür nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungsstellen (z.B. VdS) für die entsprechende Klasse geprüft und zertifiziert sind.“ Obwohl Einbruchmeldesysteme, die auf Techniken wie Druckalarm, Infraschall oder Volumenüberwachung aufbauen, schon seit Jahrzehnten am Markt angeboten werden, liegen bisher keine Prüfungen und Zertifizierungen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17065 für den Bereich Gefahrenmeldetechnik akkreditierten Zertifizierungsstelle vor. Daher sind die Mindestanforderungen für eine Empfehlung durch die Polizei, die durch die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) für die Empfehlung von Einbruchmeldeanlagen vorgegeben sind, nicht gegeben und solche Systeme können nicht durch die Polizei empfohlen werden. Zudem ist der Aufbau solcher Systeme nicht mit einer klassischen Einbruchmeldeanlage nach Pflichtenkatalog vergleichbar.

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